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3. Entwurf des Nahverkehrsplans für den Raum Chemnitz/Zwickau geht auf Zielgerade – Stellungnahmen wurden ausgewertet

Chemnitz Der Verkehrsverbund Mittelsachsen erarbeitet aktuell die 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau für den Zeitraum bis 2020. Die Arbeiten erfolgen in enger Abstimmung mit dem Erzgebirgskreis, den Landkreisen Mittelsachsen und Zwickau sowie den Städten Chemnitz und Zwickau. Als Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV steuern die Partner wesentliche Inhalte zum Plan bei. 
 Der Nahverkehrsplan besteht aus einem Teil A, in dem die allgemeinen Rahmenbedingungen für den gesamten Nahverkehrsraum festgehalten sind und dem Teil B, der die konkreteren Planungen für die fünf Landkreise bzw. Städte beinhaltet.
 Im November 2015 hatte die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) beschlossen, den Planentwurf für die Beteiligung der sogenannten Träger öffentlicher Belange freizugeben. Darüber hinaus hatten auch die Einwohner des Verbundraumes Gelegenheit, ihre Hinweise oder Einwendungen an das beauftragte Ingenieurbüro
vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH zu senden.
Die Trägerbeteiligung wurde von Dezember 2015 bis Ende Februar 2016 durchgeführt. Es gab allerdings mehrere bestätigte Anträge auf Verlängerung, so dass bis März 2016 eingegangene Stellungnahmen ebenfalls berücksichtigt werden konnten.  
 Insgesamt wurden 231 Träger öffentlicher Belange wie Kommunen, Planungsverbände, Behindertenverbände, Verkehrsunternehmen und benachbarte Aufgabenträger angeschrieben. 125 Stellungnahmen sind eingegangen.  Zusammen mit den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange haben auch Parteien und Vereine über 800 Hinweise und Einzelanmerkungen (davon für Teil A „Rahmenbedingungen“  454) eingebracht.  Zu den Teilen B I bis B IV gliedern sich die Hinweise folgendermaßen auf: 29 Stadt Chemnitz, 216 Erzgebirgskreis, 60 Landkreis Mittelsachsen, 73 Landkreis Zwickau und 11 Stadt Zwickau. Desweiteren gab es 52 Hinweise von Einzelpersonen. Darüber hinaus wurden während der Trägerbeteiligung Unterschriftensammlungen zum Erhalt des Erzgebirgsnetzes initiiert. Diese werden gesondert betrachtet, da dies keine Stellungnahmen im eigentlichen Sinne sind.
 Der Großteil aller eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise bezog sich auf das Erzgebirgsnetz, die Strecke Chemnitz – Leipzig, die Netzentwicklung in der Stadt Chemnitz, das PlusBus-Netz, den barierrefreien Zugang zum ÖSPV/SPNV und den Ausbau des Chemnitzer Modells. Anfragen, die sich nicht direkt auf den Nahverkehrsplan bezogen, wurden unmittelbar an die zuständigen Ansprechpartner (z. B. Verkehrsunternehmen) weitergeleitet. Alle Hinweise wurden erfasst, werden beantwortet und führen gegebenenfalls zu Anpassungen des Planentwurfes.
 Der überarbeitete Nahverkehrsplan soll im Mai 2016 im Aufsichtsrat des VMS bestätigt und der Verbandsversammlung des ZVMS im Juni 2016 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Anschließend wird er an die Landesdirektion zur Genehmigung gegeben und nach der Bestätigung der Rechtsmäßigkeit auf der Internetseite des VMS veröffentlicht.
 
 Hintergrund:
Der ZVMS hat auf der Grundlage des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau einen auf die benachbarten Nahverkehrsräume abgestimmten, verbindlichen Nahverkehrsplan zu erstellen, zu beschließen und fortzuschreiben. Näheres regelt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Aufstellung von Nahverkehrsplänen für den Öffentlichen Personennahverkehr.
 Desweiteren  sind bei der Erstellung und Fortschreibung von Nahverkehrsplänen die Anforderungen des Personenbeförderungsgesetzes zu beachten. Danach definiert der Aufgabenträger die Anforderungen an Umfang und Qualität des Verkehrsangebotes, dessen Umweltqualität, die Vorgaben für die verkehrsmittelübergreifende Integration der Verkehrsleistungen und hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Ausnahmen zur Barrierefreiheit müssen konkret benannt und begründet werden.
 Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs ist der ZVMS selbst, Aufgabenträger des straßengebundenen Personennahverkehrs (Bus und Straßenbahn) sind der Erzgebirgskreis, die Landkreise Mittelsachsen und Zwickau sowie die Städte Chemnitz und Zwickau.