(Preloading for mobile menu)

Das ist der VMS

Das sind unsere Partner

Aktuelle Stellenangebote

Informationen und Archiv

Anstehende Events des VMS

Jetzt VMS-Newsletter abonnieren!

Lesen Sie die InFahrt direkt online!

Satzung, Beteiligungen, Verbandsversammlung

Ausschreibungen, Vergaben, Aufträge

So geht's weiter mit dem ÖPNV

Informationen und Kontakt

Verbinden, was zusammengehört

bequemer, übersichtlicher, schneller

Services in unserem KundenCenter

Kontaktieren Sie uns

Barrierefrei unterwegs

Anträge, Formulare, Open Data, InFahrt

Sie haben etwas verloren?

für größere Gruppen ab 6 Personen

Liniennetzpläne für Sachsen und das VMS-Gebiet

Übersichtspläne von wichtigen Haltestellen

Kursbuch der Deutschen Bahn

Schwierigkeiten bei der Nutzung der Fahrplanauskunft?

Linda Schodt sitzt an Ihrem Arbeitsplatz und lächelt freundlich in die Kamera
Linda Schodt, Teamleiterin Erstattungen | Foto: VMS/Uhlmann

Im Interview: Die Schülerbeförderung des ZVMS stellt sich vor

Seit 2011 ist der Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) zuständig für die notwendige Schülerbeförderung in den Landkreisen Mittelsachsen, Zwickau und dem Erzgebirgskreis. Er ist damit nicht nur der größte Aufgabenträger der Schülerbeförderung in Sachsen, sondern sogar deutschlandweit. Um was sich die Mitarbeiter des ZVMS dabei genau kümmern, erklärt uns Linda Schodt (LS), Teamleiterin des Bereichs Erstattungen. Im Interview gibt sie Einblicke in die Arbeitsaufgaben der Schülerbeförderung.

InFahrt: Frau Schodt, was bedeutet eigentlich „notwendige Schülerbeförderung“?

LS: Darunter versteht man die Beförderung zwischen der Wohnung und der nächstgelegenen Schule, die notwendig ist, um am stundenplanmäßigen Unterricht teilzunehmen. Grundlage hierfür ist das Sächsische Schulgesetz (SächsSchulG).

InFahrt: Wie ist der Geschäftsbereich Schülerbeförderung aufgebaut und was sind die Hauptaufgaben?

LS: Der ZVMS ist für den sogenannten freigestellten Schülerverkehr (fSV) und die Erstattungen der Fahrtkosten zuständig. Unser Geschäftsbereich besteht aus zwei Teams. Beide kümmern sich um all die Schüler, die Anspruch auf eine Spezialbeförderung haben. Das bedeutet, dass für sie die Fahrt zur nächstgelegenen Schule mit dem ÖPNV nach Schülerbeförderungssatzung (SBS) des ZVMS nicht möglich oder nicht zumutbar ist und eine individuelle Lösung gefunden werden muss.

InFahrt: Worin unterscheiden sich die Aufgaben der beiden Teams?

LS: FSV bedeutet, dass der Schulweg über einen extra Fahrdienst im Auftrag des ZVMS erfolgt. Hat der Schüler einen Anspruch, dann wird geprüft, ob es bereits einen bestehenden Fahrdienst im Wohnort gibt oder ein neuer öffentlich ausgeschrieben werden muss. Das fSV-Team ist für die Prüfung der Anträge zuständig und kümmert sich um die dazugehörige Planung, Ausschreibung und Abrechnung der Touren.

Wenn die Eltern ihre Kinder im Privat-Pkw zur Schule fahren, haben sie in bestimmten Fällen Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten. Das Team „Erstattungen“ prüft sowohl die Anträge auf Fahrkostenerstattung als auch auf Erlass des Eigenanteils ab dem dritten Fahrschüler bei Nutzung des BildungsTickets und rechnet diese entsprechend ab.

InFahrt: Wonach wird die Bearbeitung der Anträge im Team eingeteilt?

LS: Die Unterteilung erfolgt jeweils nach Landkreisen, Schulen und Antragsart. Die Bearbeitung der Anträge wird noch einmal untergliedert in Fahrdienst, Erstattung Eigenanteil ab dem dritten Fahrschüler und Fahrtkostenerstattung.

InFahrt: Welchen Herausforderungen unterliegt Ihr Geschäftsbereich?

LS: Für uns gibt es viele Aspekte, welche die Schülerbeförderung beeinflussen. Dazu zählt z. B. der Zuwachs an Schülern, welche im fSV befördert werden müssen. Dieser ist teilweise bedingt durch Schulschließungen, Lehrermangel und die damit einhergehenden Unterrichtsausfälle. Außerdem nimmt die Anzahl der uns zur Verfügung stehenden privaten Fahrdienste weiter ab. Im Jahr 2011 standen uns 211 Verkehrsunternehmen für die Beförderung der Schüler im fSV zur Verfügung. Mittlerweile sind es nur noch ca. 106 Auftragnehmer. Durch die Kostensteigerungen gestaltet sich im Rahmen einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung die Planung, Ausschreibung und Vergabe der Touren im fSV als sehr aufwendig. Im Schuljahr 2023/2024 bestanden in allen drei Landkreisen ca. 758 Touren, welche Kosten von ca. 100 000 Euro pro Tag verursachten. Die Gesamtaufwendungen in der Schülerbeförderung im Haushaltsjahr 2023 beliefen sich auf ca. 21,4 Millionen Euro. Komplexe Prüfungsvoraussetzungen sind zur Entscheidungsfindung notwendig, welche wiederrum von verschiedenen Aspekten abhängen, bspw. die Entfernung der Schule, die ÖPNV-Anbindung und individuelle Voraussetzungen des Schülers. Dies erhöht den Bearbeitungsaufwand pro Antrag maßgeblich.

InFahrt: Frau Schodt, Sie gehören bereits seit 14 Jahren zum Team des ZVMS. Was macht die Arbeit im Bereich der Schülerbeförderung für Sie aus?

LS: Die Arbeit mit den Gesetzen und unserer Schülerbeförderungssatzung spielt eine essenzielle Rolle in unserem Geschäfts-bereich. Die Bearbeitung einzelner Fälle ist sehr komplex, sodass es auf jeden Fall nicht langweilig wird.

InFahrt: Wenn es um die Schülerbe-förderung geht, fällt häufig das Stichwort „BildungsTicket“. Damit können Schüler für ihren Schulweg alle Busse und Bahnen im VMS-Verbundgebiet für nur 15 Euro monatlich nutzen. Inwieweit hat das BildungsTicket mit Ihrem Aufgabenbereich zu tun?

LS: Das BildungsTicket wird als Abonnement ausgegeben und muss von den Eltern direkt beim jeweiligen ortsansässigen Verkehrsunternehmen beantragt werden. Die Bearbeitung und Ausgabe des BildungsTickets liegt nicht beim ZVMS. Das BildungsTicket tangiert uns nur dann, wenn wir prüfen, ob der Schüler das Ticket nach SBS für seinen Schulweg nutzen kann. Zudem tragen die Eltern einen Eigenanteil an den Schülerbeförderungskosten. Ab dem dritten Schulkind in einer Familie kann dieser Anteil unter bestimmten Voraussetzungen entfallen. Die Familie kann bei einem gültigen BildungsTicket einen Antrag auf Erlass des Eigenanteils beim ZVMS stellen, den wir prüfen.

InFahrt: Welche Themen werden in der Schülerbeförderung Ihrer Ansicht nach zukünftig weiter an Bedeutung gewinnen?

LS: Die Eltern sollten sich neben der Schulwahl für ihre Kinder frühzeitig mit der dazugehörenden Beförderung zur gewählten Schule auseinandersetzen. Auch hier stehen die Teams der Schülerbeförderung im Vorfeld beratend zur Seite, da nicht zu jeder gewählten Schule vom Wohnort öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung stehen bzw. ein Anspruch auf notwendige Schülerbeförderung gegeben ist.

InFahrt: Vielen Dank für die Einblicke in Ihr Arbeitsfeld, Frau Schodt!

Zahlen, Daten und Fakten

Zwei Mädchen laufen neben einem Bus

Erfahren Sie mehr!

Hier gibts alle Infos zur Schülerbeförderung:

Jederzeit up to Date!

Mit unserem Newsletter bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand rund um den VMS.