Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) hat am 27. November 2015 den Entwurf der 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau bestätigt.
Das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird nun durchgeführt. Nach Abschluss der Trägerbeteiligung wird die Verbandsversammlung über die 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau beschließen.
Nahverkehrsplan gemeinsam mit Aufgabenträgern im ÖSPV erarbeitet
Im Zeitraum vom Februar 2015 bis September 2015 fanden die notwendigen Abstimmungen zwischen dem Verkehrsverbund Mittelsachsen und den Städten Chemnitz und Zwickau sowie dem Landkreis Zwickau, dem Erzgebirgskreis und dem Landkreis Mittelsachsen als Aufgabenträger des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs (ÖSPV) zur Erstellung der Entwurfsfassung statt.
Der Nahverkehrsplan gliedert sich in zwei Teile. Der Teil A befasst sich mit den allgemeinen Entwicklungszielen und leitet daraus die Rahmenplanung für den Nahverkehr in der Region ab.
Vorrang hat hierbei die weitere Entwicklung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV). Der Entwurf des Nahverkehrsplans berücksichtigt auch die Risiken der Finanzierung, um bei Änderungen jederzeit schnell und zielführend agieren zu können.
Die Leistungen für das Elektronetz Mittelsachsen (EMS) sind fixiert und die Inbetriebnahme ist im Juni 2016 mit einem um 6 % erweiterten Angebot vorgesehen.
Hinsichtlich der Verbindung Chemnitz – Leipzig bleibt das Ziel bestehen, einen attraktiveren Nahverkehr anbieten zu können. Voraussetzung dafür sind aber die Elektrifizierung sowie der abschnittsweise zweigleisige Ausbau. Eine Realisierung ist jedoch innerhalb des Geltungszeitraumes dieses Nahverkehrsplanes nicht zu erwarten. Langfristiges Ziel ist die Anbindung des Raumes Chemnitz an den deutschen Eisenbahnfernverkehr über Leipzig.
In Vorbereitung befindet sich das Vergabeverfahren für die Strecken des Erzgebirgsnetzes (Dieselnetz Erzgebirge) ab Dezember 2017, ausgenommen der Abschnitt Thalheim/Zwönitz – Aue. Für diesen Abschnitt sind noch weitere vertiefende Untersuchungen vorzunehmen.
In der Weiterentwicklung des Chemnitzer Modells nimmt die Vorbereitung zur Infrastrukturertüchtigung in Richtung Thalheim/Aue eine bedeutende Stelle ein. Diese soll 2018 abgeschlossen werden. Auf der Relation Chemnitz – Burgstädt ist die Errichtung des Haltepunktes Chemnitz-Küchwald Bestandteil der Planung. Für die Stufe 3, die eine Einbindung von Annaberg-Buchholz und Olbernhau in das Chemnitzer Modell, sowie die Anbindung und Neuerschließung des Einkaufzentrums Sachsenallee und weiterer Wohngebiete vorsieht, soll das Planfeststellungsverfahren bis 2020 begonnen werden. Gleiches gilt für das Planfeststellungsverfahren für die Stufe 4 – Norderweiterung bis Limbach-Oberfrohna. Der Stufe 4 wird dabei gegenüber der Stufe 3 eine höhere Bedeutung eingeräumt. Die vorgezogene Stufe 5 des Chemnitzer Modells, der Ausbau und die Elektrifizierung der Strecke Stollberg – Oelsnitz als Verlängerung der Pilotstrecke Chemnitz – Stollberg soll bis 2020 umgesetzt werden.
»PlusBus« soll im VMS an den Start gehen
Weiterer Schwerpunkt ist die zukünftige Etablierung eines qualitativ hochwertigen Produktes im Busbereich. Das neue Angebot soll mit dem SPNV vergleichbare Qualitätsmerkmale haben und insbesondere mit den Strecken des SPNV durch kurze Übergangszeiten verknüpft sein. Die bereits in anderen Regionen bestehende Marke „PlusBus“ soll auch im VMS verwendet werden. Das PlusBus-System soll vor allem dort angeboten werden, wo zwischen raumstrukturellen Zentren kein SPNV angeboten werden kann.
Natürlich sind auch die wesentlichen Grundsätze zum Erreichen der Barrierefreiheit innerhalb des Verbundraumes Bestandteil des Nahverkehrsplans. Dabei sind neben den Haltestellen auch die Fahrzeuge und die Informationstechnik für die Barrierefreiheit zu berücksichtigen.
Innerhalb des Verbundraumes bedarf es zwischen den Aufgabenträgern des SPNV und des ÖPNV abgestimmter Bedienstandards. Darüber hinaus können auf Ebene der Aufgabenträger Stadt bzw. Landkreis weitergehende Standards formuliert werden.
Vorgesehen ist auch die Integration der Schülerverkehre nach § 43 Nr. 2 PBefG in die Verbundauskunft, um diese Leistungen insbesondere den Bürgern im ländlichen Raum zur Nutzung mit anzubieten sofern eine Befreiung vom Verbot der Mitnahme anderer Fahrgäste von der Genehmigungsbehörde erteilt worden ist.
Nahverkehrsplan Teil B:
Konkrete Aussagen für Landkreise und Städte
Im Teil B des Nahverkehrsplans sind die stadt- bzw. kreisintern in eigener Verantwortung abgestimmten Ziele für die weitere Entwicklung der jeweiligen ÖSPV-Aufgabenträger konkret aufgeführt.
Der Entwurf der 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplans wird jetzt dem Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zugeführt. Die Trägerbeteiligung soll im Zeitraum von Dezember 2015 bis Februar 2016 stattfinden. Etwa 250 Träger öffentlicher Belange werden in den nächsten Tagen direkt vom VMS angeschrieben, der die möglichen Einwendungen dann auch entgegennimmt und bearbeitet.
Der Entwurf der 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplans ist unter
www.vms.de/vms/nahverkehrsplan zu finden.