Jährliche Eigenanteile für ÖPNV-Nutzer werden niedriger
Der ZVMS hat in der heutigen 79. Verbandsversammlung eine Neufassung seiner Schülerbeförderungssatzung (SBS) beschlossen. Sie tritt mit dem Schuljahr 2018/19 in Kraft. Besonders hervorzuheben ist dabei die Harmonisierung der Eigenanteilserhebung.
Die neue Satzung beinhaltet unter anderem die folgenden Änderungen:
- Der Eigenanteil für Schüler, die den ÖPNV oder ein privates Kraftfahrzeug nutzen, beträgt bis Klasse 4 15,00 EUR und ab Klasse 5 112,50 EUR pro Schuljahr. Dies gilt auch für die Nutzung des Freigestellten Schülerverkehrs (FSV) bei einer Schulweglänge von höchstens 20,0 km. Ab einer Schulweglänge von 20,1 km gelten gestaffelte Eigenanteile. (§ 16 SBS – Eigenanteilserhebung)
- Die Wegstreckenentschädigung wird von 0,25 EUR/km auf 0,30 EUR/km angehoben. (§ 11 Abs. 2 SBS – Erstattungshöhe Privat-PKW)
- Fahrschüler können im bestehenden FSV nach Unterrichtsende unabhängig von kostenneutraler Mitnahmemöglichkeit von der Schule zum Hort befördert werden. (§ 4 Abs. 2 SBS – Hortbeförderung)
- Für Schüler mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb des Freistaates Sachsen entfällt der Anspruch auf Schülerbeförderung. Dies betrifft aktuell 92 Schüler. (§ 2 SBS – »Landeskinderregelung«)
- Die ÖPNV-Beförderungskosten für Integrationshelfer und Begleitpersonen werden übernommen. (§ 13 Abs. 1 und 2 SBS – ÖPNV für Integrationshelfer/Begleitpersonen)
Die Eltern der Schüler, die an der Schülerbeförderung in den Landkreisen Mittelsachsen und Zwickau sowie im Erzgebirgskreis teilnehmen, werden damit um insgesamt fast 2 Mio. EUR entlastet.