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Unentgeltliche Beförderung

Kinder

  • Kinder bis zur Einschulung werden unentgeltlich befördert

Schwerbehinderte/Blinde

  • Schwerbehinderte Menschen werden  – gemäß den Bestimmungen des SGB IX – unentgeltlich befördert, wenn Sie den gültigen Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und Wertmarke vorweisen
  • Begleitpersonen und ein Hund werden nur dann unentgeltlich befördert, wenn die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson im Ausweis des Schwerbehinderten eingetragen ist
  • Blinde mit Merkzeichen »Bl« im Schwerbehindertenausweis können sowohl einen Blindenführhund als auch eine Begleitperson mit Hund unentgeltlich mitnehmen

Polizei des Freistaates Sachsen, Bundespolizei und Sächsische Sicherheitswacht

  • Vollzugsbedienstete der Polizei des Freistaates Sachsen, der Bundespolizei sowie Bedienstete der Sächsischen Sicherheitswacht in Uniform werden in den Verkehrsmitteln des Linienverkehrs im Verbundraum unentgeltlich befördert.
  • Das Mitführen von Diensthunden ist ebenfalls unentgeltlich gestattet.
  • Gemeindliche Vollzugsbedienstete (gemäß § 80 Sächsisches Polizeigesetz) werden auf dem Gebiet ihrer Kommunen in Dienstkleidung unentgeltlich befördert
  • In den Nahverkehrszügen gilt dies nur für die 2. Klasse

Beförderung von Sachen und Tieren

  • Unentgeltlich mitgenommen werden:
    • Kinderwagen
    • Rollstuhl oder Rollator
    • Handgepäck (einschließlich kleine Tiere in Behältern), Reisegepäck, Traglast, welche/s insgesamt von dem mitnehmenden Fahrgast allein getragen werden kann
    • ein Paar Skier, ein Snowboard oder ein Rodelschlitten
    • zusammenklappbare Fahrräder in Taschen
    • E-Scooter (falls die Voraussetzungen gemäß Beförderungsbedingungen des VMS erfüllt sind)
    • Fahrradanhänger oder Handwagen, in denen Kleinkinder befördert werden
    • Drei-, Lauf- oder Kinderfahrräder sowie sonstige Gefährte von Kindern mit Anspruch auf unentgeltliche Beförderung
  • Wenn Kinderwagen, Rollstuhl, Rollator und Handwagen nicht zweckentsprechend verwendet werden, sondern z. B. dem Transport von Gepäck oder Tieren dienen, ist jeweils ein entsprechender Fahrausweis zum Fahrpreis für Kinder zu lösen.
  • für sonstiges Gepäck  sowie für Tiere außerhalb von Behältnissen ist pro Gepäckstück bzw. Tier ein Einzelfahrschein oder eine Tageskarte zum Fahrpreis für Kinder zu lösen
  • Nutzer des Deutschlandtickets, des Deutschland-Jobtickets oder des Deutschlandsemestertickets können für die Mitnahme eines Hundes im VMS auch das Zusatzticket „VMS-DeutschlandTicket+“ erwerben
  • für Inhaber von Abo-Monatskarten zum Normaltarif, 9-Uhr-Abo-Monatskarten und VMS-JobTickets ist die Mitnahme eines Hundes kostenfrei

Fahrrad

  • Die Mitnahme von Fahrrädern ist für die Nutzer des VMS-Tarifes, der Ländertickets und für Schwerbehinderte
    mit gültiger Wertmarke und Beiblatt unentgeltlich.
  • Nutzer des Deutschlandtickets, des Deutschland-Jobtickets oder des Deutschlandsemestertickets müssen für die Fahrradmitnahme im VMS das Zusatzticket „VMS-DeutschlandTicket+“ oder einen entsprechenden Fahrausweis zum Fahrpreis für Kinder lösen.

 E-Tretroller

  • E-Tretroller werden im Schienenpersonennahverkehr (SPNV), das heißt bei Unternehmen des Eisenbahnverkehres sowie bei der Drahtseilbahn Augustusburg und bei der Fichtelbergbahn, befördert.
  • In Bussen und Straßenbahnen im VMS dürfen ab 1. August 2024 keine E-Tretroller mehr mitgenommen werden.
  • Weitere Informationen siehe hier

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