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Chemnitzer Modell, Stufe 2: Neues zum Planfeststellungsverfahren, Teilabschnitt Straßenbahntrasse

Vierwöchige Auslegung der Unterlagen beginnt am 23. Februar 2015 

Das Planfeststellungsverfahren zur Stufe 2 des Chemnitzer Modells – Teilabschnitt  Straßenbahntrasse – läuft seit Mitte Dezember 2014.
Ab Montag, den 23. Februar 2015, können die Unterlagen von allen Interessierten eingesehen werden.
Bürger, Einrichtungen und Firmen, deren Belange durch dieses Vorhaben betroffen sind, können bis 7. April 2015 ihre Einwendungen bei der Landesdirektion Sachsen einreichen. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen.
Die Landesdirektion als Planfeststellungsbehörde übersendet die eingegangenen Einwendungen an den Verkehrsverbund Mittelsachsen zur Stellungnahme. Von Mitarbeitern des VMS werden diese geprüft und die Fragen und Hinweise detailliert ausgewertet.
In einem offiziellen Erörterungstermin werden alle diese Einwendungen mit den Betroffenen besprochen. Dazu werden die Betroffenen direkt eingeladen. Zu den Fragen und Hinweisen wird der VMS mit seinen Partnern CVAG und Stadt Chemnitz zusätzlich in einer Bürgerinformationsveranstaltung informieren.

Im Planfeststellungsverfahren werden alle sich ergebenden Fragen, aber insbesondere die in der Vorplanung erarbeitete Variantenuntersuchung der Linienführung, der Umgang mit dem Lärmschutz, dem Erschütterungsschutz, den Umweltbelangen und den nötigen Grunderwerben, behandelt. 
Öffentliche Auslegung nach (§ 73 Abs. 3 VwVfG)
Auslegungszeitraum:
23. Februar bis 23. März 2015

Auslegungsort:
Technisches Rathaus
Stadtplanungsamt, 4. Etage, Zimmer 437
Annaberger Straße 89
09120 Chemnitz 

Öffnungszeiten
Montag 08:30 – 12:00 und  13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 12:00 und  13:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch 08:30 – 12:00 und  13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 12:00 und  13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:30 – 12:00 Uhr

Ansprechpartnerin ist Frau Haase-Ackermann.