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Unverzügliche Mitteilung bei Änderungen

Über Änderungen zu den im Antrag angegebenen Daten ist der ZVMS unverzüglich schriftlich zu informieren. 

Anträge für Fahrdienst (fSV) aus den letzten Schuljahren haben weiterhin Bestand. Sofern keine Veränderungen eingetreten sind, muss kein neuer Antrag gestellt werden.

Durch den ZVMS wird automatisch ein Bescheid zugestellt. In diesem wird über die weitere Teilnahme an der Schülerbeförderung entschieden und die Höhe des zu zahlenden Eigenanteils mitgeteilt.

Wird im neuen Schuljahr keine weitere Teilnahme an der Schülerbeförderung gewünscht, ist der gestellte Antrag zu widerrufen, dies muss bis zum 31. Mai des laufenden Schuljahres schriftlich gegenüber dem ZVMS erfolgen.

Anträge von Schülern auf Fahrdienst (fSV), welche die Bildungseinrichtung nach Abschluss des Schuljahres regulär verlassen, laufen automatisch aus.

Dies gilt beispielsweise für Schüler folgender Klassen:

  • Klassen 4 und LRS 3/2 an Grundschulen
  • Klassen 9 bzw. 10 an Schulen zur Lernförderung
  • Klasse 10 an Oberschulen
  • Klasse 12 an Gymnasien
  • Klasse 13 an beruflichen Gymnasien

Bei Besuch einer weiterführenden Schule ist beim ZVMS erneut ein Antrag auf Beförderung und Erstattung der notwendigen Beförderungskosten zu stellen.