Antrag auf Beförderung im Fahrdienst/fSV ab Schuljahr 22/23
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- für das neue Schuljahr:
- frühestens ab 1. Mai des Jahres, in dem das neue Schuljahr beginnt
- spätestens 6 Wochen vor 1. Unterrichtstag
- wenn Eingang später, Beförderungsbeginn i. d. R. 4 Wochen nach 1. Unterrichtstag
- im laufenden Schuljahr:
- i. d. R. 4 Wochen vor dem 1. Beförderungstag
- bei Genehmigung automatische Verlängerung für das nächste Schuljahr, soweit kein Widerruf bis zum 31.05. erfolgt oder vom Ende des Schulbesuchs auszugehen ist
- Wohnsitz des Schülers:
Freistaat Sachsen - Schulort des Schülers:
Landkreis Mittelsachsen, Zwickau oder im Erzgebirgskreis - Schule:
Besuch der nächstgelegenen aufnahmefähigen Schule der gewählten Schulart
(zur Teilnahme am stundenplanmäßigen Unterricht) - Mindestentfernung:
Fußweg zur Schule beträgt mind.
2,0 km bis Klasse 4 bzw.
3,0 km ab Klasse 5 - Ausnahmen Mindestentfernung:
gelten für Schüler mit Förderbedarf geistige Entwicklung oder mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen AG, H oder Bl) oder mit besonders gefährlichem Schulweg - kein ÖPNV:
Nutzung des ÖPNV auf dem Schulweg nicht möglich oder nicht zumutbar
- förmlicher Bescheid
- Beförderung zur nächstgelegenen Schule im Fahrdienst/fSV
- 15,00 € je Beförderungsmonat
- Vorauszahlung
- keine Erhebung für Schüler an Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
- Erlass des Eigenanteils ab dem 3. Fahrschüler einer Familie
- Ausgabe über ZVMS nach Zahlungseingang des Eigenanteils bzw. der ersten Rate bei bewilligter Ratenzahlung
- Fahrdienst/fSV:
Berechtigungsausweis = Fahrausweis