(Preloading for mobile menu)

Der VMS

Das ist der VMS

Das sind unsere Partner

Aktuelle Stellenangebote

Informationen und Archiv

Anstehende Events des VMS

Jetzt VMS-Newsletter abonnieren!

Lesen Sie die InFahrt direkt online!

Informationen

Satzung, Beteiligungen, Verbandsversammlung

Ausschreibungen, Vergaben, Aufträge

So geht's weiter mit dem ÖPNV

Informationen und Kontakt

Verbinden, was zusammengehört

bequemer, übersichtlicher, schneller

Service

Services in unserem KundenCenter

Kontaktieren Sie uns

Barrierefrei unterwegs

Anträge, Formulare, Open Data, InFahrt

Sie haben etwas verloren?

für größere Gruppen ab 6 Personen

Zusatzinformationen

Liniennetzpläne für Sachsen und das VMS-Gebiet

Übersichtspläne von wichtigen Haltestellen

Kursbuch der Deutschen Bahn

Schwierigkeiten bei der Nutzung der Fahrplanauskunft?

Antrag auf Beförderung im Fahrdienst/fSV ab Schuljahr 22/23

  • für das neue Schuljahr:
    • frühestens ab 1. Mai des Jahres, in dem das neue Schuljahr beginnt
    • spätestens 6 Wochen vor 1. Unterrichtstag
    • wenn Eingang später, Beförderungsbeginn i. d. R. 4 Wochen nach 1. Unterrichtstag
  • im laufenden Schuljahr:
    • i. d. R. 4 Wochen vor dem 1. Beförderungstag
  • bei Genehmigung automatische Verlängerung für das nächste Schuljahr, soweit kein Widerruf bis zum 31.05. erfolgt oder vom Ende des Schulbesuchs auszugehen ist
  • Wohnsitz des Schülers:
    Freistaat Sachsen
  • Schulort des Schülers:
    Landkreis Mittelsachsen, Zwickau oder im Erzgebirgskreis
  • Schule:
    Besuch der nächstgelegenen aufnahmefähigen Schule der gewählten Schulart
    (zur Teilnahme am stundenplanmäßigen Unterricht)
  • Mindestentfernung:
    Fußweg zur Schule beträgt mind.
    2,0 km bis Klasse 4 bzw.
    3,0 km ab Klasse 5
  • Ausnahmen Mindestentfernung:
    gelten für Schüler mit Förderbedarf geistige Entwicklung oder mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen AG, H oder Bl) oder mit besonders gefährlichem Schulweg
  • kein ÖPNV:
    Nutzung des ÖPNV auf dem Schulweg nicht möglich oder nicht zumutbar
  • förmlicher Bescheid
  • Beförderung zur nächstgelegenen Schule im Fahrdienst/fSV
  • 15,00 € je Beförderungsmonat
  • Vorauszahlung
  • keine Erhebung für Schüler an Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung 
  • Erlass des Eigenanteils ab dem 3. Fahrschüler einer Familie
  • Ausgabe über ZVMS nach Zahlungseingang des Eigenanteils bzw. der ersten Rate bei bewilligter Ratenzahlung
  • Fahrdienst/fSV:
    Berechtigungsausweis = Fahrausweis