Für Fahrten zwischen den Tarifzonen 36 bis 39 und dem Gebiet des MDV gilt ein Übergangstarif auf der Grundlage des MDV-Tarifs.
Um für die Fahrgäste zwischen MDV-Gebiet und dem ehemaligen Landkreis Döbeln weiterhin die durchgehende Tarifierung nach MDV-Tarif sicherzustellen, wurde ein verbundraumübergreifender Tarif (Übergangstarif) geschaffen. Damit gilt für Fahrten zwischen dem Gebiet des ehemaligen Landkreises Döbeln (VMS-Tarifzonen 36 bis 39, außer Nossen und Marbach) und dem Gebiet des MDV ein Übergangstarif auf der Grundlage des MDV-Tarifs.
Für Fahrten zwischen den Tarifzonen 36 bis 39 (außer Nossen und Marbach) und dem MDV-Gebiet werden Fahrkarten nach MDV-Tarif verkauft, welche in allen Verkehrsmitteln im gesamten MDV-Gebiet gültig sind (<—> blauer Pfeil).
Dieser Übergangstarif gilt sowohl für Einzel-, 4-Fahrten- und Tageskarten als auch für alle Zeitkartenangebote bis hin zum Abonnement sowie für Kombitickets, MDV-Semestertickets und Jobticketangebote. Das angebotene Fahrkartensortiment, die Fahrpreise sowie die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen entsprechen dem jeweils gültigen MDV-Tarif. Die Tarifzonennummern im Übergangstarif stimmen mit den »alten« Tarifzonennummern im MDV (z. B. 133 für Döbeln) überein.
Für Fahrten innerhalb der Tarifzonen 36 bis 39 (frühere MDV-Tarifzonen 131 bis 134) gilt ausschließlich der VMS-Tarif. Im Stadtgebiet Döbeln ist darüber hinaus die Teilzone des »kleinen Stadtverkehrs Döbeln« (Teilzone 50) eingerichtet. Bei allen Fahrten in das übrige VMS-Verbundgebiet gilt natürlich ebenso der Tarif des Verkehrsverbundes Mittelsachsen.
Mehr Informationen zum MDV und zum MDV-Tarif:
Internet: www.mdv.de
MDV-Infotelefon: 0341 52983818 (zum Ortstarif aus dem dt. Festnetz)