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Im Verbund

Tarifzonenplan

Das Verbundgebiet ist in nummerierte Tarifzonen eingeteilt. Die Stadt Chemnitz wird vollständig durch die Tarifzone 13 abgedeckt. Die Stadt Zwickau ist Bestandteil der Tarifzone 16 und die Stadt Freiberg Bestandteil der Tarifzone 10.

Zusätzlich gibt es die Teilzonen »Kleine Stadtverkehre«.

Ihren Fahrpreis ermitteln Sie ganz einfach durch Auszählen der befahrenen Tarifzonen zwischen dem Start- und dem Zielort und die Wahl des gewünschten Fahrausweises.

Mit den VMS-Fahrausweisen können Sie im Verbundgebiet alle Straßenbahnen, Busse und Züge des Nahverkehrs nutzen.

Dabei haben Sie die Möglichkeit, innerhalb der zeitlichen Gültigkeit des gewählten Fahrausweises beliebig umzusteigen oder Ihre Fahrt zu unterbrechen.

Ortsverzeichnis

Alle Orte im VMS sind mit der Tarifzonennummer versehen. Teilweise haben Orte zwei Nummern, weil sie in zwei Tarifzonen liegen. Bei Orten mit »Kleinem Stadtverkehr« ist dieser mit angegeben. Bei einigen Orten gibt es Sonderregelungen für Ortsteile und einzelne Haltestellen.

Kleiner Stadtverkehr (kSv)

Der Verbundraum ist in 39 nummerierte Tarifzonen eingeteilt. Innerhalb dieser Tarifzonen befinden sich die Teilzonen 50 bis 69, in denen die Preisstufe »Kleine Stadtverkehre« (kSv) mit niedrigeren Tarifen gilt.

Beginnt und endet die Fahrt innerhalb ein und derselben kleinen Stadtverkehrs-Teilzone, ohne diese zu verlassen, gilt die Preisstufe kSv.
Der Fahrausweis für eine Tarifzone gilt auch automatisch in den darin befindlichen Teilzonen, z. B. Tarifzone 3 gilt auch im kSv Mittweida (Teilzone 52).

In den Städten Chemnitz, Zwickau und Freiberg werden Fahrausweise zum Tarif des kSv nicht angeboten. Es gelten die Preise für normale Tarifzonen.

Grenzzonen

Grenzzonen werden von Gemeinden, Gemeindeteilen bzw. Haltestellen gebildet, in denen sich zwei Tarifzonen überschneiden.

Bei Entwertung von undatierten bzw. zur Entwertung vorgesehenen
Tageskarten und Zeitkarten der Preisstufe 1, ist eine der zugeordneten Tarifzonen auszuwählen oder vom Personal eintragen zu lassen, sofern die Zonennummer nicht bereits auf dem Anschlussfahrschein aufgedruckt ist.

Verbundraumübergreifender Verkehr

Weitere Informationen zu verbundraum- und grenzüberschreitendem Verkehr finden Sie hier: