Ab August Reduzierung der Preisstufen und Einführung des neuen Seniorentickets
Zum 1. August 2016 wird im Verkehrsverbund Mittelsachsen (VMS) eine Tarifanpassung wirksam. Diese umfasst einige Änderungen und Neuerungen für die Fahrgäste im VMSVerbundgebiet:
- Weniger Preisstufen
Es gibt nur noch vier Preisstufen. Die bisherigen Preisstufen 4 (4 Tarifzonen) und 5 (Verbundraum) werden zur neuen Preisstufe 4 (Verbundraum) zusammengefasst. Damit werden Fahrten im Verbundraum deutlich günstiger und das Tarifsystem wieder ein Stück einfacher. - Fahrscheine ohne Preisanpassung
Der Preis der 4-Fahrten-Karten bleibt unverändert und bietet damit eine echte Alternative zu den Einzelfahrten, die am stärksten erhöht werden müssen. Die Preise für die Schülerverbundkarte und das SchülerFerienTicket werden ebenfalls nicht erhöht. - Kostenlose Fahrt für Kinder bis zum Schulanfang
Künftig sind alle Kinder bis zum Tag des Schulanfangs im VMS kostenlos unterwegs. Nicht nur allein, auch in der Gruppe. Die wenig angenommene Kindergruppentageskarte entfällt, gleichzeitig werden die Tageskarten für Kinder bis zum 15. Geburtstag preiswerter. - Neu: Seniorenticket für Kunden ab 63 Jahren
Mit dem neuen Seniorenticket gibt es für alle Fahrgäste ab dem 63. Geburtstag einen besonders preiswerten und flexiblen Fahrschein. Es gilt ganztägig im gesamten VMSVerbundraum und kostet nur 49,00 Euro – das sind gegenüber der „regulären“ Abo- Monatskarte gerade einmal 2,90 Euro mehr. Damit rechnet sich das Seniorenticket schon bei einer monatlichen Fahrt in eine benachbarte Zone und zurück. Das Seniorenticket gibt es nur im Abonnement. - Änderungen bei den Tarifzonen
Die Änderungen orientieren sich an den Bedürfnissen der größeren Anzahl von Kunden in einem bestimmten Gebiet und führen zu einer Reduzierung von Grenzzonenregelungen sowie zu günstigeren Fahrpreisen. » Zuordnung von Nossen zur Tarifzone 39, Zuordnung von Dürrweitzschen zur Tarifzone 38, Zuordnung der Grenzzone Dennheritz zur Tarifzone 11 sowie Tarifzonenneueinteilung im Bereich Nassau/Frauenstein - Neues und vereinfachtes Jobticket-Modell
Ein schlankeres und verständlicheres Jobticket-Modell wird eingeführt. Dieses bietet auch bei geringer Arbeitgeberbeteiligung einen hohen Rabatt. Sofern sich der Arbeitgeber finanziell beteiligt, gibt es den Rabatt auf die Abo-Monatskarte bereits ab einer Abnahme von fünf Jobtickets.
Für bereits erworbene Fahrausweise gelten die nachstehenden – einheitlich bei allen Verkehrsunternehmen zur Anwendung kommenden – Übergangsregelungen:
- Fahrscheine, die preislich unverändert bleiben bzw. im Preis reduziert werden (Preisstufe Verbundraum) » weitere Verwendung möglich
- Einzelfahrscheine und Tageskarten zum alten (niedrigeren) Preis » Entwertung bis spätestens 31. August 2016, kein Umtausch
- Abschnitte der 4-Fahrten-Karten der Preisstufe 4 (4 Tarifzonen) » Entwertung bis spätestens 31. Oktober 2016, kein Umtausch
- Wochen- und Monatskarten zum alten Preis » Entwertung am letzten Kalendertag vor der Tarifänderung, sie gelten bis zum Ablauf der zeitlichen Gültigkeit, kein Umtausch
- Abo-Monatskarten, 9-Uhr-Abo-Monatskarten, Jobtickets und Schülerverbundkarten werden monatsgenau zum jeweils aktuellen Tarif ausgegeben
Nach zweijähriger Stabilität der Preise des VMS-Tarifes besteht die Notwendigkeit, eine Preisveränderung vorzunehmen. Gründe sind insbesondere die Entwicklung der Personalkosten sowie die Aufwendungen für den Kauf moderner Busse und die gleichzeitig steigenden Instandhaltungskosten für die älteren Fahrzeuge bei den Verkehrsunternehmen. Außerdem wirken sich seit 2016 die Regelungen des Mindestlohngesetzes deutlich kostensteigernd in den Aufwendungen der Subunternehmerleistungen aus.