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VMS passt Tarife ab 1. April 2025 an

  • Durchschnittliche Tariferhöhung um 5,1 %
  • Grund: Kostensteigerungen
  • „BildungsTicket“ und „VMS-DeutschlandTicket+“ nicht betroffen

Chemnitz – Die Verkehrsunternehmen im VMS erhöhen ab 1. April 2025 die Fahrpreise. Das hat die Verbandsversammlung bereits im November 2024 beschlossen.

Demnach steigen die Fahrpreise im VMS-Sortiment ab 1. April 2025 um durchschnittlich 5,1 Prozent. Damit wird ein Teil der gestiegenen Kosten an die Fahrgäste weitergegeben. Alternativen wären das Einkürzen von Fahrplänen oder das Streichen von Verbindungen gewesen.

Seit der vergangenen Tarifänderung im April 2024 müssen Verkehrsunternehmen weiter Kostensteigerungen verzeichnen. Vor allem Personalkosten stiegen je nach Unternehmen zwischen acht und zwölf Prozent. Auch Instandhaltungs- und Materialkosten schlagen zu Buche.

Unabhängig von den Kostensteigerungen im VMS-Tarif wurde der Preis des Deutschlandtickets bereits zum 1. Januar 2025 auf 58 Euro erhöht. Durch die Einführung dieses Tickets zum 1. Mai 2023 entstehen den Verkehrsunternehmen monatlich Mindereinnahmen. Diese werden über eine Finanzierungsverordnung durch den Freistaat Sachsen ausgeglichen. Die Logik des Ausgleichsmechanismus der vergangenen Jahre wird beibehalten. Aus diesem Grund wird für die Tarifanpassung zum 1. April 2025 keine Anpassung der Struktur der aktuellen Produktpalette des VMS-Tarifes vorgenommen. Es erfolgt wie zur letzten Tarifanpassung lediglich eine Fortschreibung der Preise.

Die Einzelfahrt für eine Tarifzone kostet mit 3,20 Euro künftig 20 Cent mehr. Aufbauend darauf wird das gesamte Preissortiment preislich angepasst. Das vom Freistaat Sachsen geförderte „BildungsTicket“ und das „VMS-DeutschlandTicket+“ bleiben im Preis unverändert. Über alle Tarifprodukte betrachtet steigen die Preise damit um durchschnittlich 5,1 Prozent.

Die gesamten Änderungen sowie die Übergangsregelungen für die verschiedenen Fahrausweise finden Sie hier: https://www.vms.de/tarif-und-tickets/tarif/dokumente/

Änderung der Tarifzonenzuordnung

Der Ortsteil Geyersdorf der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz wird mit der Tarifänderung zum 1. April 2025 dem Kleinen Stadtverkehr Annaberg-Buchholz zugeordnet. Durch diese Umstrukturierung entspricht der Kleine Stadtverkehr Annaberg-Buchholz zukünftig auch dem gesamten Stadtgebiet der Großen Kreisstadt inklusive aller Ortsteile.

Foto: VMS/Brumm